Unterstützung im Bereich Beratung mittelständiger Betriebe in der Corona-Krise in Zusammenarbeit mit unserer Partner- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Nickel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Unternehmensgruppe Teßmer hat in Zusammenarbeit mit unserer Partner- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Nickel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Voraussetzungen für eine umfassende Beratung mittelständiger Betriebe in der Corona-Krise geschaffen.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) finanziert diese Beratung.
Die Kanzlei verfügt über einen Pandemieplan und gibt dem Unternehmen alle wichtigen Informationen zum Lieferanten- und Kundenmanagement, zum betriebserhaltenden Produktions- und Produktmanagement sowie zum Umgang mit den Gesundheitsbehörden.
Die betrieblichen Abläufe sollen soweit als möglich aufrecht erhalten bleiben, Schadenersatzansprüche sollen vom Betrieb ferngehalten werden. Es werden Maßnahmen vorgestellt, die in Einkauf, Produktion, Verkauf und Verwaltung zu treffen sind. Die vielfältigen Möglichkeiten, einer Betriebsschließung vorzubeugen, sind Gegenstand eines Leitfadens zur Verhandlung mit den Behörden.
Das Beratungshonorar beträgt 3.600 € zzgl. MwSt.; es wird für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) vollständig vom Bundeswirtschaftsministerium übernommen.
Informationen zur Beratungsleistung:
Leitfaden Pandemieplan
Info Staatliche Förderung
Antrag auf Krisenberatung
Den Antrag zur Finanzierung finden Sie unter: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
Wir stellen für Sie gern den Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Nickel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH her.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Herr Mark Patrick Teßmer
Tel. 0 72 37 48 51-0