• Hochwasser – Auch ein Risiko für Ihr Unternehmen?
12 Aug

Das Unwetter Bernd hat nach erster vorsichtiger Schätzung der Versicherer einen versicherten Schaden von mind. 4,5 Mrd. € verursacht – und dabei handelt es sich nur um erste Schätzungen !

Alleine die Allianz Versicherung AG erwartet bis zu 35.000 Schadensmeldungen und die Kfz-Versicherer gehen deutschlandweit von rund 40.000 Fahrzeugen aus, die durch „Bernd“ beschädigt  oder zerstört wurden.

Was die Auswirkungen auf die Industrie und ihre Lieferketten sind, bleibt im Detail noch abzuwarten, wobei schon einige Engpässe offensichtlich werden – sei es im Bereich von Rohmaterial, Vorprodukten oder Hilfs- und Betriebsstoffen.

Die Lösung für eingetretene finanzielle Schäden ist hier unserer Meinung nach die Absicherung im Rahmen von Elementarschadendeckungen, die z.B. Bereiche wie Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch, etc. absichern können, welche in den Gewerbe – und Industrieprodukten im Rahmen der Sachversicherung sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung als Risikovorsorge eingeschlossen werden können bzw. bereits eingeschlossen sind.

Versicherungsschutz kann hiermit für Gebäude, die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, die Waren und Vorräte sowie für fortlaufende Kosten, entgangene Erträge und Gewinne abgesichert werden – bei spezieller Abhängigkeit von Lieferanten und / oder Kunden können auch Zulieferer- und Abnehmerrückwirkungsschäden versichert werden.

Natürlich ist auch der vorbeugende Hochwasserschutz zu berücksichtigen, zu dem Sie als Unternehmer verpflichtet sind – spätestens durch die Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der Landeswassergesetze, wie z.B. das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) hat sich die Rechtslage zum Thema Haftung für Unternehmer und Manager im Hinblick auf den Eintritt von Hochwasser seit Anfang 2014 verändert. Es ist daher anzuraten, Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken zu prüfen.

Sie haben dabei im Rahmen des Hochwasserschutzes gesetzliche Pflichten zu beachten, wie z. B. im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, bei der Anwendung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Störfallverordnung, etc.

Mittels Hochwassergefahrenkarten können Sie z.B. einmal die potenzielle Hochwassergefahr ihres Unternehmens durch angrenzende Gewässer prüfen!

Aber Achtung : Die Starkregengefahr geht aus diesen Karten nicht hervor !

Im Rahmen der Hochwasserrisikoabschätzung muss sowohl der Betrieb einer umfassenden Hochwasserrisikoabschätzung unterzogen werden, sowie auch zusätzlich geprüft werden, ob im Falle eines Hochwassers ggf. vom Betrieb/ Betriebsgelände potenziell Gefahren ausgehen könnten (z. B. durch gelagerte Chemikalien).

Ebenfalls wichtig wäre zu prüfen, inwieweit im Falle eines Hochwassers ggf. von außen und durch externe Gegebenheiten zusätzliche Gefahren für den Betrieb drohen könnten (z. B. Energieversorgung).

Bei der umfassenden Hochwasserrisikoabschätzung des Betriebs sollte z. B. auch der (bauliche) Objektschutz (wie z. B. technische Hochwasserschutzvorrichtungen, Erddämme, Mauern, mobile Dammbalkensysteme, Einsatzelemente für Eingangs- und Fensteröffnungen (= Schotts), etc.)  einer Analyse unterzogen werden und gleichzeitig geprüft werden, ob und an welcher Stelle ggf. Verbesserungsbedarf besteht. In dem Zuge kann beispielsweise auch ein potenzieller Schadeneintritt im Falle eines Hochwassereintritts geprüft werden, um feststellen zu können, an welcher Stelle (technische/ bauliche/ sonstige) Schutzmaßnahmen unbedingt vonnöten sind.

Abschließend geht die Empfehlung dahin, zwingend einen Notfallplan zu erstellen, welcher die wesentlichen und wichtigen Punkte vor, während und nach einem Hochwasser berücksichtigt, um im Fall der Fälle schnelle Handlungsrichtlinien für alle Beteiligten vorzugeben.

Gerne stehe ich auch hier für eine Besichtigung  und ein anschließendes Gespräch zur Verfügung, um Sie weiterhin durch meine Erfahrung unterstützen zu können !


Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Herr Mark Patrick Teßmer

Tel. 0 72 37 48 51-10



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