• Der Schaden auf der Dienstreise
14 Okt

Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Kommt es im Rahmen der Dienstfahrt zu einer Beschädigung am Fahrzeug des Mitarbeiters, hat dieser einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Grundsätzlich muss ihm dieser den Schaden ersetzten – und zwar unabhängig von der Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichts bestätigen dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selber tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometerpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

 

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man dem Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden am Fahrzeug Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es schnell zu Situationen, in denen ein Blechschaden nicht vermieden werden kann. Die Folge können hohe ungeplante Kosten für Ihre Firma sein. Und das muss ja nicht sein.


Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Herr Mert Tasdan

Tel. 0 72 37 48 51-14

m.tasdan@tessmer-group.de

 



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