• Wie kann ich mein Hab und Gut beim Campingurlaub versichern und wie bei Dauercamping?
23 Jul

Wer mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil auf Reisen geht, verlagert sein Zuhause für einige Zeit auf vier Räder. Inzwischen sind neben Küchenbedarf und Kleidung auch einige elektronische Geräte mit an Bord wie zum Beispiel Smartphones, Tablets, das mobile Navi oder der E-Book-Reader.

All diese Dinge stellen zusammengenommen durchaus einen gewissen Wert dar. Im Rahmen der Reisevorbereitungen sollten Campingfans daher auch an Versicherungsschutz für den Fahrzeuginhalt denken, denn  um sein Hab und Gut auch im Urlaub zu schützen, braucht es den passenden Versicherungsschutz.

Welche Versicherung zahlt?

Was den Besitz im Haus oder der Wohnung betrifft, greift in den meisten Fällen die Hausratversicherung.

Allerdings gilt dies nicht für das Inventar im Campingfahrzeug, sondern nur aus Gebäuden. Viele Policen schließen diesen Fall aus oder beschränken beispielsweise die Versicherungssumme. Eine Reisegepäckversicherung bezieht sich auf das klassische Gepäck, das unterwegs dabei ist und springt ein, wenn auf dem Weg zum Urlaubsort der Koffer entwendet wird. Eine solche Police deckt aber nicht das lose Inventar ab, also das Hab und Gut im Camper oder Wohnmobil.

Hierzu eine aktuelle Rechtsprechung:

Reisegepäck samt Wohnmobil gestohlen

Es klagte eine Kundin gegen ihre Hausratversicherung. Ihr Sohn war mit dem Wohnmobil seiner Eltern nach Italien gefahren. Dort wurde dieses gestohlen. Die Mutter wollte von der Hausratversicherung das verlorene Reisegepäck nebst Sportgeräten ihres Sohnes ersetzt bekommen, da sie der Ansicht war, der Einbruchdiebstahl im Wohnmobil sei laut den Versicherungsbedingungen ebenfalls versichert.

ABER: Wohnmobil ist kein Gebäude

Das OLG Karlsruhe folgte dieser Ansicht nicht. Es urteilte, dass eine Hausratversicherung Diebstähle aus einem Wohnmobil nicht abdecke. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen setze der über eine Hausratversicherung abgedeckte Einbruchdiebstahl voraus „dass der Dieb in den Raum eines Gebäudes eindringt“. Ebenso gelte es als Einbruch, wenn eine Person in einem „Gebäude“ abgeschlossene Türen oder Schränke aufbricht. Ein Wohnmobil sei jedoch kein Gebäude. Deshalb treffe dies schon deshalb im vorliegenden Fall nicht zu.

Außenversicherung greift nicht

Laut dem Gericht liege hier auch kein Fall für die „Außenversicherung“ der Hausratversicherung vor. Diese versichere zwar Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des Hauses, jedoch ebenfalls in einem Gebäude befinden. Anderes gelte nach den Versicherungsbedingungen nur bei einem Raub.

Die Lösung?

Spezielle Inhaltsversicherungen bieten konkret für bewegliche Gegenstände im Campingfahrzeug Absicherung. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Produkt, in der Regel umfassen sie aber die Absicherung von Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung.

Hierbei muss noch zwischen einem kurzzeitigen Campingurlaub und Dauercamping mit festem Standplatz unterschieden werden.

Kurzzeitiges Camping:

Zu den versicherten Gefahren gehören ganz klassisch etwa Brand, Explosion, Vandalismus oder Diebstahl.

Als neue Alternative gibt es sogar die Möglichkeit der privaten Autoinhaltsversicherung mit Zusatzbaustein für Campingfahrzeuge.

Bei dieser Lösung ist der Inhalt privater Pkw gleich mit abgesichert, und das nicht nur im Urlaub.

Zusätzlich gibt es einen Baustein für Mietwagen. Wird die Autoinhaltsversicherung mit beiden Modulen abgeschlossen, umfasst der Schutz auch gemietete Camper.

Für wen ist diese Versicherung geeignet:

  • Dauer-Camper für Wohnwagen, Mobilheime, Zirkus und Bauwagen und Tiny Houses, die fix bzw. ständig auf Campingplätzen und/oder privaten Grundstücken abgestellte Wohnwägen/Mobilheime/Zirkus- und Bauwagen/Tiny House und die nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind

Versicherungsumfang:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung
  • Sturm, Hagel (SB 300 Euro bei Schäden am Objekt)
  • Leitungswasser
  • Diebstahl/Raub des Objektes vom Risikoort
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismusschäden
  • Glasbruch
  • Winterstellplatz
  • Weitere Elementargefahren
  • Fahrraddiebstahl außerhalb des Versicherungsortes (optional)
  • Photovoltaikanlage am Objekt (optional)

Welche Gebäudeteile/Nebengebäude sind mitversichert?

  • Winterfester Pavillon, Carport, Gartenhäuschen, Geräteschuppen
  • Fester Vorbau/Anbau, Fußboden & Terrasse
  • Sat- & Antennenanlage

Welcher Inhalt ist versichert?

  • Private Gegenstände
  • Elektrogeräte
  • Wertsachen und Bargeld bis 5.000 Euro
  • Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Rasenmäherroboter, Go-Karts
  • Boote, Surf- und Kitesurfgeräte
  • Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes (nicht versicherungspflichtig)
  • Fremdes Eigentum
  • Eigene Arbeitsgeräte

Das gilt es bei Versicherungsschutz zu beachten

Damit die gewählte Versicherung auch möglichst viele Eventualitäten abdeckt, muss einiges bedacht werden.

Es gilt unter anderem zu klären, ob der Versicherungsschutz auch für weitere Fahrzeuge benötigt wird, ob verschiedene Versicherungssummen wählbar sind, ob der Geltungsbereich für die Reise ausreicht und es Begrenzungen hinsichtlich der Tageszeiten gibt (24-Stunden-Deckung)?

Auch die Frage, ob Wertsachen und Bargeld abgesichert sind und elektronische Geräte wie Smartphone, Navi, Tablet mitversichert sind, ist zu berücksichtigen.

Auf Nummer sicher – mit einer Inventarliste den Bedarf ermitteln

Welche Versicherungslösung die passende ist, hängt auch davon ab, was alles mitgenommen wird. Generell gilt: Je umfangreicher und teurer das Inventar ist, desto umfassender sollte der Versicherungsschutz sein.

Es hilft, vor der Reise das benötigte Inventar und seinen Wert zu listen, denn der Gesamtwert stellt einen guten Anhaltspunkt dar, ob eine Inhaltsversicherung oder eine private Autoinhaltsversicherung sinnvoll ist.


Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Frau Rebekka Manis

Tel. 0 72 37 48 51-11

r.manis@tessmer-group.de



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