Aufgrund vergangener und aktueller Schadensfälle möchten wir Sie künftig zum Thema „Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen“ informieren.
Brandgefahren umgeben uns überall, privat, unterwegs und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz.
Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich.
Durch konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, dem Erkennen der Gefahren und Brandrisiken, deren Bewertung und dem Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen, lässt sich die Brandsicherheit im Unternehmen entscheidend verbessern.
Dazu gehören vorbeugend organisatorische, technische, bauliche und abwehrende Maßnahmen des Brandschutzes.
Teil 4 – Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz ist darauf ausgerichtet,
… die Gefahr der Brandentstehung zu minimieren,
… die frühzeitige Brandmeldung und – bekämpfung sicherzustellen,
… die Rettung gefährdeter Personen zu ermöglichen,
… Brände auf den kleinstmöglichen Raum zu begrenzen
… Folgeschäden zu gering wie möglich zu halten
Brandschutzorganisation / Brandschutz-Management
Die Aufgabe eines Brandschutz-Managements besteht insbesondere darin, die Planungen und Entscheidungen sowie die Umsetzungen der Brandschutzmaßnahmen zu überwachen, zu überprüfen und den sich ggf. verändernden Randbedingungen anzupassen.
Dabei sollte dieses System insbesondere beinhalten:
(siehe VdS 2009, Leitfaden für die Verantwortlichen im Betrieb bzw. Unternehmen)
Brandschutzbeauftragter
Zur Wahrnehmung der meist sehr umfangreichen Aufgaben im Bereich Brandschutz sollte ein Brandschutzbeauftragter benannt werden.
Dieser soll durch Ausbildung und Erfahrungen qualifiziert sein, insbesondere Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und dafür zu sorgen, diese zu beseitigen und Schäden möglichst gering zu halten.
Insbesondere unterliegen ihm folgende Aufgaben und Schwerpunkte:
Brandschutzordnung – und pläne
Diese sollten grundsätzlich zur Regelung des betrieblichen Brandschutzes und des Verhaltens im Brandfall aufgestellt werden. Zielführend und sinnvoll ist es, Brandschutzordnungen mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.
Brandschutzordnungen sollten ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden !
Folgende Grobgliederung ist empfehlenswert:
Aufstellen der Brandschutzordnung, Maßnahmen gegen Brandausbruch
Brandmeldung, Alarmierung, Personenrettung, Brandbekämpfung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Vermeiden von Folgeschäden, Sichern der Brandstelle, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen
Die Brandschutzordnung ist der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben.
Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im betreffenden Bereich von Bedeutung sind.
In den nächsten und folgenden Ausgaben unseres Newsletters erlauben wir uns erneut, Ihnen weitere Anregungen und Hinweise zu vermitteln.
Sollten Sie vorab weiterführende und ausführlichere Informationen wünschen, so lassen Sie uns dieses bitte wissen.
Wir unterstützen Sie zum Einen mittels Übersendung von entsprechendem Infomaterial und stehen Ihnen auch gerne für eine etwaige Risikoanalyse und interne Besichtigung vor Ort zur Verfügung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir sind gerne für Sie da.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Frau Silke Hornig
Tel. 0 72 37 48 51-17