Urlaub bedeutet für Viele Ausland. Einfach mal eine Luftveränderung, weg von daheim und raus aus dem Alltagstrott.
Preiswerte Angebote auf der ganzen Welt findet man über das Internet und für Frühbucher wird es oft gleich noch ein wenig preiswerter. Da steht einem guten Start in den Urlaub im Grunde nichts mehr im Weg.
Doch was passiert bei einem Unfall oder Krankheitsfall? Wer kommt für diese Kosten auf?
Grundsätzlich bestehen zwischen Deutschland und sehr vielen anderen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen, die (teilweise) auch die Übernahme von Behandlungskosten im Ausland durch die heimische Krankenkasse regeln. Maximal werden die Kosten erstattet, die auch in Deutschland angefallen wären. Schnell können die Kosten für die ärztliche Versorgung z.B. für eine Blinddarm-OP weit über dem in Deutschland üblichen Satz liegen.
Sich nur auf die Krankenkasse zu verlassen, kann schnell zu hohen Belastungen durch den verbleibenden Eigenanteil führen. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung lösen Sie dieses Problem. Sie bietet in der Regel für Reisen bis zu sechs Wochen Schutz und trägt die auf Reisen anfallenden Behandlungskosten.
Vorsicht: Es sollte auf jeden Fall ein Tarif gewählt werden, der auch über diese sechs Wochen hinaus leistet, falls Sie längere Zeit nicht transportfähig sind.
Auch hier haben wir die passende Lösung!
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Herr Paike Gerrit Teßmer
Tel. 0 72 37 48 51-12