Dringlichkeit der Sofortmaßnahmen an der Schadenstelle
Vertrauen Sie uns diese für Ihr Unternehmen die Existenz sichernde Aufgabe an, unabhängig von der Tätigkeit Ihres Versicherers und der seitens der Gesellschaften mandatierten Sachverständigen.

Wichtig: Bauen Sie sich hier einen neutralen Gegenpart auf, der die Interessen Ihres Unternehmens vertritt.

Jede Art von Interessenskollision kann dadurch vermieden werden, da wir aufgrund unserer jahrzehntelangen Zusammenarbeit mit nahezu allen namhaften Industrieversicherern im Schadensfall diese Regulierungspraxis bereits erfolgreich einbringen konnten. Diese wurde von den Versicherern akzeptiert und Schäden in Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgreich abgeschlossen.

Vorgehensweise im Schadensfall

In einem Schadensfall ist es unverzichtbar, alle Maßnahmen zu veranlassen, die den Schaden unter Einhaltung folgender Positionen (auszugsweise) so gering wie möglich halten:

  • Die Anzeige des Schadens gegenüber Ihrem Versicherer, Versicherungsagenten, und/oder Ihrem Versicherungsmakler.
  • Suche nach wirtschaftlichen und technisch sinnvollen Lösungen und Benennung derselben. Umfassende Besichtigung der Schadensstelle durch die Unterzeichner.
  • Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge auf Deckungssumme und Versicherungsbedingungen (evtl. Unterversicherung und deren Auswirkung auf den Schadensfall).
  • Abstimmung hinsichtlich Abriss, Entsorgung, Wiederaufbau, Neuinvestition unter Berücksichtigung diverser Parameter.
  • Brandursachenermittlung, Revisionsbericht

 

Diese Ausführungen stellen nur einen Auszug von ca. 40 elementar bedeutenden Positionen dar. Zudem stehen in dieser Phase wichtige Faktoren wie die Gesamtvernetzung des Schadens, Themen der Rückwirkungsschäden und der verbleibenden Marktpräsenz des betroffenen Unternehmens zur Klärung an.