Wer mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil auf Reisen geht, verlagert sein Zuhause für einige Zeit auf vier Räder. Inzwischen sind neben Küchenbedarf und Kleidung auch einige elektronische Geräte mit an Bord wie zum Beispiel Smartphones, Tablets, das mobile Navi oder der E-Book-Reader.
All diese Dinge stellen zusammengenommen durchaus einen gewissen Wert dar. Im Rahmen der Reisevorbereitungen sollten Campingfans daher auch an Versicherungsschutz für den Fahrzeuginhalt denken, denn um sein Hab und Gut auch im Urlaub zu schützen, braucht es den passenden Versicherungsschutz.
Welche Versicherung zahlt?
Was den Besitz im Haus oder der Wohnung betrifft, greift in den meisten Fällen die Hausratversicherung.
Allerdings gilt dies nicht für das Inventar im Campingfahrzeug, sondern nur aus Gebäuden. Viele Policen schließen diesen Fall aus oder beschränken beispielsweise die Versicherungssumme. Eine Reisegepäckversicherung bezieht sich auf das klassische Gepäck, das unterwegs dabei ist und springt ein, wenn auf dem Weg zum Urlaubsort der Koffer entwendet wird. Eine solche Police deckt aber nicht das lose Inventar ab, also das Hab und Gut im Camper oder Wohnmobil.
Hierzu eine aktuelle Rechtsprechung:
Reisegepäck samt Wohnmobil gestohlen
Es klagte eine Kundin gegen ihre Hausratversicherung. Ihr Sohn war mit dem Wohnmobil seiner Eltern nach Italien gefahren. Dort wurde dieses gestohlen. Die Mutter wollte von der Hausratversicherung das verlorene Reisegepäck nebst Sportgeräten ihres Sohnes ersetzt bekommen, da sie der Ansicht war, der Einbruchdiebstahl im Wohnmobil sei laut den Versicherungsbedingungen ebenfalls versichert.
ABER: Wohnmobil ist kein Gebäude
Das OLG Karlsruhe folgte dieser Ansicht nicht. Es urteilte, dass eine Hausratversicherung Diebstähle aus einem Wohnmobil nicht abdecke. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen setze der über eine Hausratversicherung abgedeckte Einbruchdiebstahl voraus „dass der Dieb in den Raum eines Gebäudes eindringt“. Ebenso gelte es als Einbruch, wenn eine Person in einem „Gebäude“ abgeschlossene Türen oder Schränke aufbricht. Ein Wohnmobil sei jedoch kein Gebäude. Deshalb treffe dies schon deshalb im vorliegenden Fall nicht zu.
Außenversicherung greift nicht
Laut dem Gericht liege hier auch kein Fall für die „Außenversicherung“ der Hausratversicherung vor. Diese versichere zwar Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des Hauses, jedoch ebenfalls in einem Gebäude befinden. Anderes gelte nach den Versicherungsbedingungen nur bei einem Raub.
Die Lösung?
Spezielle Inhaltsversicherungen bieten konkret für bewegliche Gegenstände im Campingfahrzeug Absicherung. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Produkt, in der Regel umfassen sie aber die Absicherung von Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung.
Hierbei muss noch zwischen einem kurzzeitigen Campingurlaub und Dauercamping mit festem Standplatz unterschieden werden.
Kurzzeitiges Camping:
Zu den versicherten Gefahren gehören ganz klassisch etwa Brand, Explosion, Vandalismus oder Diebstahl.
Als neue Alternative gibt es sogar die Möglichkeit der privaten Autoinhaltsversicherung mit Zusatzbaustein für Campingfahrzeuge.
Bei dieser Lösung ist der Inhalt privater Pkw gleich mit abgesichert, und das nicht nur im Urlaub.
Zusätzlich gibt es einen Baustein für Mietwagen. Wird die Autoinhaltsversicherung mit beiden Modulen abgeschlossen, umfasst der Schutz auch gemietete Camper.
Für wen ist diese Versicherung geeignet:
Versicherungsumfang:
Welche Gebäudeteile/Nebengebäude sind mitversichert?
Welcher Inhalt ist versichert?
Das gilt es bei Versicherungsschutz zu beachten
Damit die gewählte Versicherung auch möglichst viele Eventualitäten abdeckt, muss einiges bedacht werden.
Es gilt unter anderem zu klären, ob der Versicherungsschutz auch für weitere Fahrzeuge benötigt wird, ob verschiedene Versicherungssummen wählbar sind, ob der Geltungsbereich für die Reise ausreicht und es Begrenzungen hinsichtlich der Tageszeiten gibt (24-Stunden-Deckung)?
Auch die Frage, ob Wertsachen und Bargeld abgesichert sind und elektronische Geräte wie Smartphone, Navi, Tablet mitversichert sind, ist zu berücksichtigen.
Auf Nummer sicher – mit einer Inventarliste den Bedarf ermitteln
Welche Versicherungslösung die passende ist, hängt auch davon ab, was alles mitgenommen wird. Generell gilt: Je umfangreicher und teurer das Inventar ist, desto umfassender sollte der Versicherungsschutz sein.
Es hilft, vor der Reise das benötigte Inventar und seinen Wert zu listen, denn der Gesamtwert stellt einen guten Anhaltspunkt dar, ob eine Inhaltsversicherung oder eine private Autoinhaltsversicherung sinnvoll ist.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Frau Rebekka Manis
Tel. 0 72 37 48 51-11